Jockenhöfer
Erfolgreich gegenüber Nachahmer behauptet
Vor dem Landgericht Köln hat Jockenhöfer einen Erfolg in Sachen Produktschutz erzielt. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen vier identische bzw. so gut wie identische Betten aus dem Angebot
Vor dem Landgericht Köln hat Jockenhöfer einen Erfolg in Sachen Produktschutz erzielt. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen vier identische bzw. so gut wie identische Betten aus dem Angebot der französischen Firma Inter Link S. A. erwirkt, wogegen die Franzosen Widerspruch eingelegt hatten, mit dem Argument, dass die beanstandeten Betten in Fernost erhältlich wären. In drei der vier Modelle musste sich Inter Link jetzt aber doch geschlagen geben. Mit Rücksicht auf gemeinsame Handelspartner wurden dem Unternehmen Aufbrauch- und Umstellfristen eingeräumt. Dannach muss Inter Link Abänderungen vornehmen, auf die sich die Parteien bereits einvernehmlich abgestimmt haben.

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