So mancher Händler fühlt sich in diesen Tagen benachteiligt, weil beispielsweise die Möbelhäuser in NRW öffnen dürfen, nicht aber die im Saarland. Möbel Martin hat deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt und nun Recht bekommen, wie die Onlineplattform „sol.de“ berichtet. Danach dürfen die Filialen trotz der Corona-Beschränkungen vorläufig wieder öffnen. Unter Gleichheitsgesichtspunkten seien sie nicht als „auf eine Verkaufsfläche von 800qm begrenzte Geschäfte des Einzelhandels“ zu behandeln.
In der plausiblen Begründung heißt es, dass Möbelhäuser anders zu bewerten seien als Kaufhäuser und Einkaufszentren. Da die Geschäfte nicht in der Innenstadt lägen, sei zudem nicht mit erhöhtem Kundenaufkommen zu rechnen und sei damit auch keine erhöhte Ansteckungsgefahr gegeben. Und last but not least habe Möbel Martin ein Hygienekonzept vorgelegt, dass die Richter offenbar überzeugt hat.