ZVEI
Einstweilige Verfügung gegen die KarstadtQuelle AG
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e.V. hat gestern beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung gegen die KarstadtQuelle AG erwirkt. Karstadt ist es nun untersagt, einen Bonus von 2,5 Prozent
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) e.V. hat gestern beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung gegen die KarstadtQuelle AG erwirkt. Karstadt ist es nun untersagt, einen Bonus von 2,5 Prozent des Rechnungsbetrages von ihren Lieferanten einzubehalten.
Der Konzern hatte Mitte Juli seine Zulieferer davon unterrichtet, dass ab 15. August von allen (!) Lieferantenrechnungen eine "zusätzliche Bonifizierung" einbehalten werde mit dem Ziel, einer "Sicherung des gemeinsamen Wachstums". Der ZVEI hatte die AG deshalb bereits abgemahnt, denn nach Auffassung des Verbands erfüllt das Vorgehen des Konzerns den Tatbestand des "Anzapfens" und ist somit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die KarstadtQuelle AG verweigerte jedoch jedes Abrücken von seiner Forderung.
Von der durch den ZVEI vertretenen Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sind über 100 Firmen betroffen, die Bonus-Forderung beliefe sich auf mehrere hundert Millionen Mark. "Vor dem Hintergrund der ohnehin bis zum Äußersten ausgereizten Karstadt-Konditionen kann der Verband eine solche einseitige Maßnahme nicht akzeptieren." Insbesondere Unternehmen, die einen großen Anteil ihres Liefervolumens über Karstadt abwickeln, stehen auf Grund dieser Abhängigkeit "und der ungewöhnlich hohen Bonusforderung unter massivem Druck", so der ZVEI.
Weiter: "Mit der nun erlassenen Gerichtsentscheidung verbindet der ZVEI die Hoffnung, dass Karstadt zu einem fairen Umgang mit den Lieferanten zurückkehrt und sich keine weiteren Handelsunternehmen zur Nachahmung veranlasst sehen."

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren