Hund-Gruppe
Eigenverwaltungsverfahren beantragt
Die Hund-Gruppe mit Standorten in Biberach und Sulzdorf hat beim Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind die Hund Möbelwerke GmbH & Co. KG, die Hund Büromöbel
Die Hund-Gruppe mit Standorten in Biberach und Sulzdorf hat beim Amtsgericht Offenburg ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Betroffen sind die Hund Möbelwerke GmbH & Co. KG, die Hund Büromöbel GmbH und die OFF Büromöbelwerk GmbH. Nicht betroffen ist die Office Furniture Distribution GmbH. Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 18.06.2024 bewilligt und jeweils ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet.
Neben dem Antrag auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens wurde auch die vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Diese berechtigt alle drei Unternehmen der Hund-Gruppe, die Geschäfte in Eigenregie unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterzuführen. Das zuständige Amtsgericht Offenburg hat den Anträgen stattgegeben. Damit haben die Unternehmen nunmehr die Gelegenheit, einen Sanierungsplan zur Restrukturierung des Unternehmens vorzulegen.
Ziel der jeweiligen Verfahren ist die Restrukturierung und Sanierung der Hund-Gruppe und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner. Damit wird sichergestellt, dass sowohl für das Unternehmen als auch für die Gläubiger im Verfahren die beste Lösung gefunden und umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass das Verfahren, zumindest in den wesentlichen Punkten, im 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden kann.
Durch die Anordnung der Eigenverwaltung bleiben beide Unternehmen selbst handlungsfähig. Die bisherigen Geschäftsführer bleiben weiterhin im Amt. Dabei wird die Geschäftsleitung von der Kanzlei Die Schrittmacher, Offenburg, unter Federführung von Rechtsanwältin Caroline Hackl-Fingado unterstützt. Damit steht auch das erforderliche rechtliche Know-how für das gerichtliche Eigenverwaltungsverfahren zur Verfügung. Das Gericht hat antragsgemäß in beiden Verfahren Dr. Dirk Pehl von der Kanzlei Schultze & Braun als vorläufigen Sachwalter beratend und begleitend zur Seite gestellt
Geschäftsführer Hendrik Hund: „Ich habe mir die Entscheidung nicht leichtgemacht. Als Gesellschafter-Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Finanzierer. Wir haben schon einige Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wichtig sind. Allerdings haben uns die konjunkturellen Rahmenbedingungen insbesondere in der Möbelbranche erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Unter Abwägung aller Chancen und Risiken bin ich überzeugt, dass die Eigenverwaltung der richtige Weg ist, um das Unternehmen mit einem Investor nachhaltig zu sanieren und zukunftsfähig zu machen“.
Rechtsanwalt Matthias Kühne von der Kanzlei Die Schrittmacher sieht eine große Chance, dass sich die Hund-Gruppe nachhaltig aufstellen können: „Die Rahmenbedingungen für eine Sanierung über das Eigenverwaltungsverfahren sind erfolgsversprechend. Wir werden umgehend einen Investorenprozess einleiten, um einen Partner für die Zukunft zu finden.“ Das sieht auch Rechtsanwältin Caroline Hackl-Fingado so: „Für die Mitarbeiter, die Kunden und die Lieferanten ist die Situation sicherlich nicht einfach. Trotzdem haben wir bislang von allen – trotz der Umstände – ein positives Feedback erhalten.“
Der Betrieb wird in Eigenverwaltung weitergeführt und alle Aufträge werden in der gewohnten Qualität produziert. Zur Steuerung der für die Betriebsfortführung erforderlichen Liquidität unterhält die Hund-Gruppe eine Liquiditätsplanung und -steuerung unter Aufsicht des bestellten (vorläufigen) Sachwalters beratend und begleitend zur Seite gestellt.

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