Zeyko

Die ersten Mitarbeiter gehen

Anfang Dezember hieß es noch: „Aufatmen in Mönchweiler“, Zeyko könne sich mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wieder vollständig sanieren. Schon kurz darauf war klar, dass das zuerst genehmigte Verfahren nach § 270a InsO in ein reguläres Insolvenzverfahren umgewandelt werden musste. Vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wurde am 12. Dezember die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub von der Kanzlei Grub Brugger in Stuttgart angeordnet. Wurde der Geschäftsbetrieb des Unternehmens zunächst vollumfänglich fortgeführt, ist dies nun nicht mehr der Fall.

Hintergund: Mit Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 1.2.2020 (Samstag) wurde das Insolvenzverfahren nun offiziell eröffnet. Nach der erstmaligen Stellung des Insolvenzantrages vom 19.11.2019 war die Betriebsfortführung zunächst durch das Insolvenzgeld gewährleistet, das seit Samstag aber nicht mehr gezahlt wird. Da Zeyko selbst nicht mehr zahlungsfähig ist, war es nun erforderlich, von den insgesamt 66 beschäftigten Mitarbeitern des Unternehmens 25 Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Mit den weiterbeschäftigten Mitarbeitern sollen die noch vorhandenen Aufträge abgewickelt werden. Parallel hierzu werden die Bemühungen, einen Investor bzw. Übernahmeinteressenten für das Unternehmen zu finden, fortgeführt. So erklärt die Kanzlei Grub Brugger.

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