Die Tageszeitung "Die Welt" warnt ihre Leser vor versteckten Lieferkosten und beruft sich dabei auf eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Schwarze Schafe finden sich demnach insbesondere im Möbelhandel. Das wundert kaum, denn bei sperrigen Gegenständen schnellen die Versandkosten leicht in die Höhe. Besondere Vorsicht sollten die Konsumenten demnach bei dem Zusatz "Abholpreis" walten lassen. Die Transportkosten seien in solchen Fällen nicht immer klar ersichtlich und ein "unsanftes Erwachen" könne die Folge sein. Zuweilen sei es daher sogar günstiger von Mietwagenangeboten Gebrauch zu machen, dann liege das Transportrisiko allerdings nicht mehr beim Händler, sondern beim Verbraucher. "Nur bei Anbietern, die Möbel nach Kundenwunsch fertigen, ist der Service inklusive. Bei allen anderen können die Lieferkosten selbst Schnäppchen teuer machen", sagt Georg Tryba, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber der "Welt".
Das Beratungsinstitut stellte bei den Lieferkosten starke Schwankungen fest. So können die Preise für den Transport in Ausnahmefällen sogar über 100 Euro liegen. "Die Welt"-Redakteurin Sabine Schmitt vermutet: "Was die Unternehmen auf der einen Seite durch Rabatte oder andere Aktionen verlieren, holen sie bei den Lieferkosten wieder rein."
Die Systematik der Kostenkalkulation fällt im Möbelhandel unterschiedlich aus. Einige fordern Festpreise, bei anderen berechnet sich die Gebühr nach Größe und Gewicht. Ikea staffelt die Lieferkosten, zieht aber ab einem Warenwert von 450 Euro mit 89 Euro Zusatzkosten einen Schlussstrich. Höffner liefert Möbel zu "Abholpreisen" für 20 bis 80 Euro, alle anderen Einrichtungsstücke werden kostenfrei geliefert und sogar montiert. Porta macht die Preise abhängig von der Spedition vor Ort.
Im Onlinehandel sieht die Verbraucherzentrale ebenfalls Klärungsbedarf. Insbesondere Preissuchmaschinen bergen die Gefahr, das Bild zu verfälschen, da die Lieferkosten oftmals nicht mit ausgewiesen werden.
Dass der "Welt"-Artikel auch reißerische Aspekte hat, gibt Rolf Bonn zu bedenken. Der Inhaber des Kindermöbel-Onlineshops gutesbuybonn.de schreibt auf der "Möbel Kultur"-Facebook-Seite: "Onlinehändler sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Versandkosten neben dem Artikelpreis auszuweisen. Viele nehmen auch keine Versandkosten, da die Konkurrenz sehr groß ist. Bei den führenden Preisvergleichen werden die Versandkosten mittlerweile separat ausgewiesen. Aber aus journalistischer Sicht ist es natürlich angenehmer, das 'Opferlied' anzustimmen nach dem Motto: Böser Händler zockt armen Verbraucher ab."