In der Debatte um die mögliche Einschränkung des aktuell praktizierten Ladenöffnungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (LÖG) bezieht der Handelsverband des Bundeslandes heute klar Stellung. "Die Forderung nach einem Ladenschlussgesetz, das sich am rechtlichen Rahmen von 1989 orientiert, ist fern aller Lebenswirklichkeit", mahnt Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW.
1989, im Jahr des Mauerfalls wurden die Läden werktags bis 18:30 Uhr, am Samstag bis 14:00 Uhr und am Sonntag nie geöffnet: "Diese Forderung zielt völlig an der heutigen Lebensrealität der Verbraucher vorbei, sie ignoriert nicht nur den Alltag der Menschen, sondern auch die heutigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen komplett", meint Achten
Der Handelsverband NRW setzt sich deshalb für die Beibehaltung des gegenwärtigen LÖG mit der Freigabe der Öffnungszeiten an den Werktagen und vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr ein. "Die Wochentagsöffnungszeiten sind erprobt und von den Kunden für gut befunden. Viele Werktätige nutzen die Chance bis 20 Uhr und auch noch danach einkaufen zu können. Immer öfter werden sogar Forderungen nach einer weiteren Ausdehnung der Öffnungszeiten laut", erklärt Achten. "Samstag ist der zweitwichtigste Einkaufstag. Hier einzugreifen und Läden am frühen Nachmittag zu schließen, beschränkt zum einen die Verbraucher über die Maßen. Zum anderen ist dieser Tag von wesentlicher Bedeutung für den Einzelhandel", so Achten weiter.
Schon jetzt sei der stationäre Handel nach Meinung des Handelsverbandes in Nordrhein-Westfalen benachteiligt. Wenn die Läden am Wochenende schließen, seien Roermond und Venlo nur noch Katzensprünge entfernt. Zudem nehme das Internet dem stationären Handel mit seinem 24/7-Verkauf weiter Marktanteile ab. Zudem würde sich eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten negativ auf den Einkaufstourismus in bevölkerungsreichsten Bundesland auswirken.