Für das von Ikea geplante, 120 Mio. Euro-Projekt in Lübeck ist der Bebauungsplan jetzt fertig. Am Montag soll ihn der Bauausschuss absegnen, berichten heute die "Lübecker Nachrichten". Anschließend durchläuft das Dokument ein mehrstufiges Verfahren, so dass bis Ende 2011 Baurecht erteilt werden könnte. Der weitere Zeitplan sieht dann für das kommende Frühjahr den Abriss der Hallen auf dem ehemaligen Villeroy & Boch-Gelände im Stadtteil Dänischburg vor. Die Eröffnung des Ikea-Hauses ist für den Sommer 2013 anvisiert.
Auf dem Gelände an der Trave sollen künftig ein 10.000 qm umfassender Bau- und Gartenmarkt sowie ein 25.500 qm großer und bis zu 16 Meter hoher Ikea-Palast gebaut werden, an den auf 24.500 qm das skandinavische Einkaufszentrum mit dem "House of living" von Villeroy & Boch anschließt. Der Bereich zwischen den Geschäften wird zwar überdacht, durch eine offene Bauweise wirkt dieser jedoch wie eine Einkaufsstraße. Eine Fußgängerbrücke verbindet die Geschäfte mit der gelanten Bahnhaltestelle Dänischburg.
Auf 125 qm des Areals ist zudem ein Café geplant - direkt an der Trave mit Terrasse und Steg. Allerdings gibt es dabei einen Haken: Der Standort liegt mitten im FFH-Schutzgebiet, in dem derzeit die Zauneidechse lebt. Für sie muss zunächst ein 1.200 qm großer Ersatzlebensraum in der Nähe geschaffen werden. Daneben müssen die dort lebende Nachtigall und der Sumpfrohrsänger in den Schwartauwiesen ein neues Brutrevier geschaffen erhalten. Mit Rücksicht auf den Fischotter wird der Gastronomie-Betrieb auf die Monate April bis Oktober begrenzt. âhnlich sieht es mit dem Baustart des Cafés aus. Wegen der Tiere darf dieser nur von Ende April bis Mitte Mai oder Ende August bis Ende September erfolgen.
Insgesamt soll eine Fläche von 76.000 qm bebaut werden, mit einer VK-Fläche von 60.000 qm. Mit 21.870 qm entfällt davon gut ein Drittel auf innenstadtrelevante Sortimente - ein Umstand, der den Nachbargemeinden und Wirtschaftsverbänden Sorge bereitet, schreibt das Blatt weiter. So überlege Bad Schwartau gegen das Großprojekt zu klagen. Das ist allerdings erst möglich, nachdem Baurecht gegeben wurde. Zuvor können Bedenken angemeldet werden.