Möbel Mutschler
Bleibt zu – trotz gerichtlicher Aufforderung zu öffnen
Der gerichtlichen Anordnung zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes ist die Neu-Ulmer Möbel Mutschler GmbH & Co. KG heute nicht nachgekommen. Das Landgericht Memmingen hatte das Unternehmen per einstweiliger Verfügung verpflichtet, den
Der gerichtlichen Anordnung zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes ist die Neu-Ulmer Möbel Mutschler GmbH & Co. KG heute nicht nachgekommen. Das Landgericht Memmingen hatte das Unternehmen per einstweiliger Verfügung verpflichtet, den Geschäftsbetrieb umgehend wieder aufzunehmen. Bei einer Prüfung angeblicher baurechtlicher Sicherheitsmängel hatten sich diese wie am 21.7. berichtet als haltlos erwiesen. Selbst bei einem Widerspruch des Tochterunternehmens der Möbel Walther AG wäre eine Öffnung unumgänglich gewesen. Von der Schließung betroffen sind auch weitere in der Mutschler-Passage ansäßige Geschäfte. Die Mitarbeiter des Unternehmens befinden sich in Wartestellung. Die Zukunft der verlustbringenden Tochter der Möbel Walther AG bleibt damit ungewiss, eine Stellungnahme des Möbelhauses Mutschler oder der Möbel Walther AG war heute nicht zu bekommen.
Die "Augsburger Allgemeine" verwies heute noch einmal darauf, dass die Manager der Möbel Walther AG sich bei Verhandlungen am letzten Mittwoch für einen Räumungsverkauf aussprachen, dessen Erlös den 350 von der Schließung betroffenen Mitarbeiter zugute kommen sollte. Wenn es zu keinem Abverkauf käme, kann die Fondsgesellschaft, über die die Bankgesellschaft Berlin Eigentümerin der Mutschler AG in Neu Ulm ist, das Mietpfandrecht in Anspruch nehmen. In diesem Fall dürfte über den Verkauf der im Möbelhaus befindlichen Waren im geschätzten Wert von zehn bis 15 Millionen Euro erst nach einer gerichtlichen Vetragskündigung entschieden werden.

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