Die Bettensteuer sorgt für Unmut in der deutschen Messewirtschaft. (Foto: Hotel InterContinental Köln)

AUMA

Bettensteuer schadet der deutschen Messewirtschaft

Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (AUMA) kritisiert die zunehmende Verbreitung der Bettensteuer in Deutschland. Die Abgabe wirke als Bremse für ein florierendes Messewesen, da sich die Unterbringungskosten für die ausstellenden Unternehmen dadurch oft erheblich verteuern.

Mit der sogenannten Bettensteuer reagieren Städte und Gemeinden auf die Anfang 2010 durchgesetzte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Übernachtungskosten von 19 auf sieben Prozent. Eine wegweisende Entscheidung traf in diesem Punkt kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Demnach bestätigten die Richter dass die bereits von einigen Kommunen eingeführte Kultur- und Tourismusförderabgabe auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben rechtmäßig ist und auch von Geschäftsreisenden eingefordert werden darf. Zahlreiche Kommunen könnten sich nach diesem Urteil dazu ermutigt fühlen, die Abgabe ebenfalls einzuführen.

Derzeit diskutieren mindestens 50 deutsche Kommunen - darunter auch Messestädte - die Einführung der Bettensteuer. Dazu erklärte der Vorsitzende des AUMA, Hans-Joachim Boekstegers: "Bei allem Verständnis für die Kreativität verschuldeter Gemeinden: Geschäftsreisende wie Messebesucher und Standpersonal dürfen nicht zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur herangezogen werden. Denn sie haben meistens durch ihre knapp kalkulierten Zeit- und Kostenpläne gar keine Gelegenheit, Kultur- und Freizeitangebote wahrzunehmen. Ein prozentualer Aufschlag auf Hotelpreise verteuert außerdem die Messebeteiligungspreise für Aussteller und Besucher und wirkt sich damit negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Messeplatzes Deutschland aus."

Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig.

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