Als erstes Land der Europäischen Union hat das französische Parlamant den Weg für eine Digitalsteuer frei gemacht. Der Mittelstandsverbund bewertet die Entscheidung positiv. Diese sei ein Schritt zum Ausgleich der bestehenden massiven Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen.
Die Digitalsteuer wird rückwirkend vom 1. Januar 2019 an gelten und betrifft alle weltweit tätigen Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen. Das trifft vor allem die vier Big Player Google, Amazon, Facebook und Apple (GAFA). Für sie werden nun Steuern in Höhe von drei Prozent auf die digitalen Umsätze fällig. Diesen Wert hatte auch die EU-Kommission vorgeschlagen.
In den europäischen Kommunikations- und Konsumgütermärkten spielen globale Internetplattformen eine immer dominierende Rolle. Dem gewaltigen Wachstum liegt zu einem wesentlichen Teil der Umstand zugrunde, dass diese Unternehmen der aktuellen Rechtslage geschuldet in Europa kaum und schon gar nicht adäquat, so der Mittelstandsverund, zu ihrem geschäftlichen Erfolg besteuert werden. Im Vergleich etwa zu den europäischen mittelständischen Unternehmen beteiligen sie sich also bestenfalls marginal an der Finanzierung des Gemeinwohls. Dies wird bereits seit Jahren beklagt.
Die international tätigen Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ohne physische Präsenz können sich der Steuerpflicht bislang in erheblichem Umfang entziehen, indem sie sich in EU-Staaten mit geringem Körperschaftsteuersatz wie Irland oder Luxemburg niederlassen. So liegt der durchschnittliche EU-Steuersatz von Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen laut der EU-Kommission lediglich bei 9,5 Prozent, wohingegen 23,2 Prozent für traditionelle Geschäftsmodelle erhoben werden. Hierdurch entstehen der EU schätzungsweise rund 60 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen jährlich.
Für Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ergeben sich dagegen Einsparungen in Millionenhöhe. „Von einer fairen Besteuerung kann hierbei nicht die Rede sein. Stattdessen führen die derzeitigen Regelungen zu einer Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein fairer Wettbewerb für alle Unternehmen kann nur garantiert werden, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen ausgewogen sind. Die Digitalisierung muss in ihren Auswirkungen daher auch Einzug in das Steuerrecht erhalten“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbunds.