Dunlopillo hat beim Amtsgericht Aschaffenburg Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Bei einem solchen Verfahren wird das Unternehmen weiterhin vom neuen Geschäftsführer François Duparc geleitet. Unterstützt wird er zusätzlich von Rechtsanwalt Detlef Specovius von Schultze & Braun als Generalbevollmächtigter. Anstelle eines Insolvenzverwalters gibt es einen Sachwalter, der das Verfahren begleitet und überwacht. Für diese Position bestellte das Amtsgericht vorläufig Rechtsanwalt Marcus Winkler von BBL Bernsau Brockdorff & Partner.
Trotz der Schieflage läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der 120 Mitarbeiter sind für die kommenden Monate über das Insolvenzgeld abgesichert.
Als Grund für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten führt der Hersteller von Schlafsystemen den starken Preiskampf im Markt, insbesondere bei Matratzen, sowie Managementfehler des alten Eigentümers an.
Dunlopillo war früher eine 100-prozentige Tochter von Cauval. Nun ist das Unternehmen eine Tochter der France Bedding Group (FBG). Neuer Eigentümer dieser Gruppe ist Perceva, ein auf Restrukturierung von Firmen spezialisierter französischer Investmentfonds, der auf langfristige Investitionen fokussiert ist.