Koziol
Apple gewinnt den “eiPOTT” vs. “iPod”-Streit
Das Hamburger Oberlandesgericht klärte den Namenszwist zwischen dem deutschen Konsumgüterhersteller Koziol und Apple nun zugunsten der US-Amerikaner. Der an das iPod-Design angelehnte Eierbecher selbst wurde nicht verboten, aber für den
Das Hamburger Oberlandesgericht klärte den Namenszwist zwischen dem deutschen Konsumgüterhersteller Koziol und Apple nun zugunsten der US-Amerikaner. Der an das iPod-Design angelehnte Eierbecher selbst wurde nicht verboten, aber für den "EiPott" muss nun ein anderer Name gefunden werden.
Drei Anläufe vor deutschen Gerichten starteten die Apple-Oberen, um ihre Klage durchzuboxen. Kaum ein Unternehmen verteidigt derart heftig seine Markenrechte wie der Technik-Konzern – und das mit Nachdruck auch außerhalb der eigenen Produktpalette.
Bei Koziol sieht man die Dinge derweil gelassen. Denn der Popularität des originellen Eierbechers tut die Auseinandersetzung mit Apple keinen Abbruch. Auf der Homepage postet Koziol inzwischen "Eierbecher-News". Dort heißt es: "Gigant Apple hat einem Eierbecher der Koziol ideas for friends GmbH aus Erbach im Odenwald den Kampf angesagt. Unglaublich, aber wahr: der designige 'eiPOTT' stellt offenbar eine gravierende Gefahr für die Marke Apple dar. Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple." In vielen Foren attackieren User das US-amerikanische Unternehmen für sein harsches Vorgehen. Koziol macht das, was in dieser Situation wahrscheinlich am schlausten ist, und verlinkt von den "Eierbecher-News" direkt auf den Online-Shop.

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