Alno AG
Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Das nächste Kapitel in der turbulenten Alno-Historie wird eröffnet: Gestern am späten Abend erklärte der Konzern in einer Pressemitteilung, dass der Vorstand des Unternehmens mit Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Das nächste Kapitel in der turbulenten Alno-Historie wird eröffnet: Gestern am späten Abend erklärte der Konzern in einer Pressemitteilung, dass der Vorstand des Unternehmens mit Anträgen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, die beim Amtsgericht Hechingen gestellt werden, die zum Jahresbeginn eingeleitete Sanierung fortsetzen und den Turnaround absichern will.
Die seit Anfang 2017 umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern würden demnach nach den ersten fünf Monaten bereits Erfolge zeigen: Unter anderem konnte laut Alno der operative Fehlbetrag (EBITDA vor Restrukturierung) nach vorläufigen Zahlen per Mai 2017 im Inland um 8,7 Mio. Euro auf -1,3 Mio. Euro reduziert werden (Januar bis Mai 2016: -10,0 Mio. Euro).
Trotz dieser operativen Erfolge ist der Vorstand aufgrund der hohen Finanzverbindlichkeiten und der damit verbundenen Zinsbelastung gehalten, einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. Zuletzt konnte in den mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.
Mit dem Antrag verfolgt der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat das Ziel, die 2012 mit dem sogenannten ESUG („Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) eingeführten Vorteile zu nutzen und das Unternehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen fortzuführen. Die bisherige starke Marktposition als einer der größten inländischen Küchenhersteller soll gesichert werden.
Sollte das Amtsgericht ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung eröffnen, bleibt der Vorstand unverändert in der Geschäftsführung und ist voll handlungsfähig. Der Geschäftsbetrieb läuft insgesamt unverändert weiter, die Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert.
Anträge auf Sanierung in Eigenverwaltung werden ebenfalls für die Tochtergesellschaften Wellmann GmbH & Co KG sowie die Logistik & Service GmbH gestellt. Alle übrigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Pino Küchen GmbH sind von dem Antrag nicht betroffen.

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