Rolf Demuth

Antrag auf ein freies Beschäftigungsverhältnis abgelehnt

Vorerst keine besonderen Lockerungen in der JVA Bielefeld-Sennestadt bekommt Rolf Demuth, berichtet die "Neue Westfälische". Der ehemalige Möbelkönig, der wegen Kreditbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren im April verurteilt wurde, hatte einen Antrag auf ein freies Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Justizvollzugsanstalt gestellt. Dieser wurde nun "nach eingehender Prüfung nicht entsprochen," so Gefängnisleiter Uwe Nelle-Cornelsen gegenüber der NW. Die Gründe für diese Entscheidung werden nicht bekannt gegeben.

Demuth hatte geplant bereits kurz nach seiner Inhaftierung eine Beratertätigkeit einer lippischen Möbelhandelsgruppe nachzugehen. Bei guter Führung könne Demuth jedoch vermutlich schon Ende nächsten Jahres auf Bewährung das Gefängnis verlassen, so die NW weiter.

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