Bis gestern Nachmittag demonstrierten Aktivisten auf dem Westring in Kiel gegen Möbel Höffner. Die „versehentliche“ Rodung auf der Höffner-Baustelle am Prüner Schlag liefert seit Tagen Schlagzeilen in den „Kieler Nachrichten“ und ein Ende ist nicht abzusehen, denn inzwischen hat die Stadt Strafanzeige gestellt und sich Schadensersatzansprüche vorbehalten. Am kommenden Donnerstag sollen Höffner-Chef Kurt Krieger und Geschäftsführerin Edda Metz laut Angaben der Stadt per Videoschalte an einer Bauausschusssitzung der Kieler Ratsversammlung teilnehmen.
Es gibt Gesprächsbedarf, denn der Schaden ist offensichtlich. Entstanden ist er bereits im November 2020 durch die Irrfahrt eines Baggers über Grünflächen am Hasseldieksdammer Weg. Die sollten unangetastet bleiben, weil es sich um Ausgleichsflächen für die Kleingarten-Anlage Prüner Schlag handelte, die dem Möbelhausbau weichen musste. Das hatte seinerzeit die Gemüter in der Landeshauptstadt erhitzt, daher die besondere Aufregung jetzt.
Als Versehen stellt Höffner die folgenschwere Baggerfahrt hin: „Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Das ist nur menschlich“ zitieren die „KN“ Höffner-Geschäftsführerin Edda Metz am 23. Januar. Höffner hat sich entschuldigt und versprochen die Schäden zu kompensieren. Der Mitarbeiter für die ökologische Baubegleitung, der für Natur-Fragen verantwortlich ist, wurde inzwischen ausgetauscht. Dass die großflächige Zerstörung auf dem Gelände wohl Vorsatz und kein Versehen gewesen sei, vermuten beispielsweise Hartmut Rudolphi, Vorsitzender des Nabu Kiel, und Johanna Brüggemann, Initiatorin einer Online-Petition zu Möbel Höffner, die schon mehr als 5.000 Unterschriften hat. Die Linken fordern laut „KN“ vom 29. Januar „einen sofortigen Baustopp und ein unabhängiges Gutachten“.
Kritik gibt es daran, dass der Vorfall der Verwaltung zwar bekannt war, aber nicht öffentlich gemacht wurde. Und auf Seite 1 titelten die „KN“ am Sonnabend: „Fall Höffner: Umweltminister fordert höhere Strafen“. Jan Philipp Albrecht (Grüne) kündigte an, dass er sich auf Bundesebene dafür einsetzen werde, Bußgelder künftig auch an der Umsatz eines Unternehmens koppeln zu können. Ziel sei der Abschreckungseffekt. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, es wäre günstig, gegen Auflagen zu verstoßen“, so Albrecht. Die Höchstsumme nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegt bei 50.000 Euro.
Was für Höffner ebenso schwer wiegt, ist der entstandene Imageschade, denn schließlich möchte das Möbelhaus die Kieler ab September 2021 als Kunden begrüßen.