HWB-Geschäftsführer Christian Haeser äußerst sich zum anstehenden Lieferkettengesetz.

Christian Haeser, Geschäftsführer HWB

Achtung, das Lieferkettengesetz für Deutschland steht an!

Das Thema Lieferkettengesetz befasst die Verbändelandschaft bereits seit über zwei Jahren. Was ist passiert? Es gibt bis jetzt keine Einigung auf Bundesregierungsebene und die Regierung denkt darüber nach, das Thema in Brüssel zu forcieren. Die Europäische Kommission greift diesen Ball auf und will 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag präsentieren. Es ist aktuell noch nicht geklärt, inwieweit nationale oder europäische Vorgaben erfolgen bzw. wie diese aufeinander abgestimmt werden. Das hat Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbandes Wohnen und Büro veranlasst, seinen Standpunkt darzulegen:

"Unsere Nachbarn in der Schweiz haben kein Lieferkettengesetz. Dort wurde auch debattiert und am 29. November 2020 über ein nationales Gesetz abgestimmt. Die Schweizer Bürger haben zwar mehrheitlich für die Verabschiedung gestimmt, doch die ebenfalls notwendige Kantonsmehrheit kam nicht zustande. U. a. sollte ein neuer Haftungstatbestand eingeführt werden, wonach die Haftung von Schweizer Unternehmen, auch das Fehlver-
halten von Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängigen Zulieferern im Ausland, vor Schweizer Gerichten
erfasst werden sollte. Keine Haftung sollte greifen, falls ein Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltsprüfung beweisen kann.

Wenn wir nach Frankreich schauen, wo bereits ein solches Gesetz seit 2017 existiert, ist beispielsweise für den Anwendungsbereich des Gesetzes die Mitarbeiteranzahl ausschlaggebend, wodurch es auf große Unternehmen begrenzt ist: Erfasst werden Unternehmen, die einschließlich Tochterunternehmen bzw. Filialen in Frankreich mindestens 5.000 Mitarbeiter haben. Soweit sie Tochterunternehmen bzw. Filialen mit Sitz im Ausland haben, müssen es mindestens 10.000 Angestellte sein.

Die Diskussionen und Regelungen aus dem benachbarten Ausland zeigen die Wichtigkeit, dass keine neuen erdrückenden administrativen Belastungen auf unsere Handelsunternehmen zukommen dürfen. Beispielsweise sollte auf eine erweiterte zivilrechtliche Haftung unbedingt verzichtet werden, da eine potentielle zivilrecht-
liche Haftung für das Verhalten von unabhängigen Geschäftspartnern und Dritten den UN-Leitprinzipien und dem Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte widerspricht. Zudem wären Unterstützungshandlungen in den Staaten und Regionen hilfreich, um Menschenrechte direkt vor Ort zu schützen.

Aufgrund unserer Mittelstandsstruktur dürfen praktikable und mittelstandsfreundliche Aspekte bei den anstehen-
den Diskussionen auf nationaler bzw. europäischer Ebene für unsere Mitglieder auf keinen Fall vernachlässigt werden. Für unsere Fachhändler müssen Regelungen mit Augenmaß und unter Praktikabilitätsgesichtspunkten erfolgen."

Diese Seite teilen