Villeroy & Boch

Abschlagszahlung auf Bilanzgewinn

In einer Ad-hoc-Mitteilung gibt die Villeroy & Boch AG bekannt: Es ist hinreichend wahrscheinlich für Vorstand und Aufsichtsrat, dass die Gremien einen Abschlag auf den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 (Abschlagsdividende) in Höhe von 0,15 Euro pro Stammaktie und 0,20 Euro pro Vorzugsaktie beschließen werden. Die formale Beschlussfassung beider Gremien ist für den 8. Juli vorgesehen, der dann zugleich der Stichtag für die Abschlagsberechtigung wäre. Die Auszahlung des Abschlags soll voraussichtlich am 13. Juli erfolgen.

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der immer noch bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in vielen Märkten wird hiermit nur ein Teilbetrag des in dem ursprünglichen Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung vorgesehenen Dividendenbetrags vorab ausgeschüttet. Über die Höhe der Gesamtdividende für das Geschäftsjahr 2019 wird die ordentliche Hauptversammlung beschließen.Vorstand und Aufsichtsrat werden ihren Dividendenvorschlag vor dem Hintergrund der bis dahin absehbaren Entwicklung der Geschäfts- und Liquiditätslage und der Wirkung der Maßnahmen, die Villeroy & Boch zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie ergriffen hat, überprüfen.

Die ordentliche Hauptversammlung soll im Herbst 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten nachgeholt werden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

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