Rabattgesetz
Ab morgen ist alles möglich
Von morgen an muss der Möbelhandel mit deutlichen Renditeeinbußen rechnen. Denn: Jetzt ist es amtlich, dass Endverbraucher deutlich höhere Preisnachlässe aushandeln dürfen. Am 13. Juli hat der Bundesrat die ersatzlose
Von morgen an muss der Möbelhandel mit deutlichen Renditeeinbußen rechnen. Denn: Jetzt ist es amtlich, dass Endverbraucher deutlich höhere Preisnachlässe aushandeln dürfen. Am 13. Juli hat der Bundesrat die ersatzlose Streichung des siebzig Jahre alten Rabattgesetzes beschlossen. Gleichzeitig wurde auch die Zugabeverordnung gekippt. Bisher durften Preisnachlässe für Endkunden drei Prozent nicht übersteigen. Früher als geplant, kam jetzt die Freigabe durch den Gesetzgeber. Für die Unternehmen des Möbelhandels bedeutet das, noch schmalere Margen. Schon jetzt, so das Institut für angewandte Verbraucherforschung, werden besonders hohe Preisnachlässe in den Branchen Kfz, Möbel, Textil und Unterhaltungselektronik gewährt. Nach dieser Untersuchung waren beim Kauf von Möbeln bis zu zwölf Prozent Nachlass zu erreichen. Angesichts eines Gewinns vor Steuern von nur einem Prozent ist diese Gesetzesänderung eine große Herausforderung für das Herbstgeschäft.

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