Foto: Bundesregierung

Corona-Beschluss

Ab 100er Inzidenz im Gleichschritt

Der entscheidende Schritt ist getan, der Gesetzesentwurf steht: Bei einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinander folgenden Tagen soll künftig eine bundeseinheitliche Notbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie greifen, die also für alle Land- und Stadtkreise in Deutschland gleichermaßen gilt. Auf diese Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hat sich heute das Bundeskabinett verständigt.

Hatte bislang die Länderhoheit bundeseinheitliche Regelungen verhindert, wäre dies zumindest zum Teil eingeschränkt. Denn bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die jeweiligen Länder-Entscheidungen über fällige Maßnahmen.

Zu den Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 100 zählen Kontaktbeschränkungen (+1 Person pro Hausstand) und die Schließung von Geschäften, die nicht Lebensmittel, Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs und existentielle Dienstleistungen anbieten. Bei den Ausnahmen werden u. a. Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Buchhandlungen und Blumengeschäfte bzw. Banken und Frisöre genannt. Möbel- und Küchenhäuser sind demnach außen vor und müssen schließen, ebenso wie Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Dazu heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung: „Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen“.

Neu in den schon eingeführten Maßnahmenkatalog aufgenommen wurden AusgangsbeschränkungenZwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll demnach nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bei einer Inzidenz über 200 soll außerdem der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden.

Das Ausscheren einzelner Länder wird dabei künftig unterbunden. Der Gesetzentwurf wird nun in den nächsten Tagen im Bundestag und anschließend im Bundesrat beraten.

„Wir haben es ja schon einmal geschafft, durch konsequentes Handeln die Zahl der Ansteckungen wieder auf ein kontrollierbares Maß zu reduzieren. Und das kann und wird uns auch wieder gelingen.“ So die Worte der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die auf die Notwendigkeit härterer Maßnahmen angesichts der sich füllenden Intensivstationen und hohen Zahl der Corona-Toten verwies (die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit heute bei 140,9). Doch sie ist sich sicher: „Wir gehen dem Licht am Ende dieses Tunnels mit immer größeren Schritten entgegen.“

Ergänzung:

Laut Medienberichten hat das Bundeskabinett nun ebenfalls beschlossen, Unternehmen zu verpflichten, Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Tests anzubieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Beschäftigte in Berufen mit hohem Infektionsrisiko sollen zweimal pro Woche ein Angebot erhalten. Dies soll bereits ab kommender Woche gelten, zunächst bis Ende Juli. Eine Testpflicht für die Arbeitnehmer gibt es allerdings nicht. Ebensowenig müssen die Arbeitgeber dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben.

Gegen die umstrittene Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil werden aus der Wirtschaft bereits Klagen angedroht.

Diese Seite teilen