Polstermöbelindustrie
Nein zum Krieger-Vorstoß
"Die deutsche Polstermöbelindustrie lehnt die Initiative des Handelshauses Krieger zur Durchführung von Wareneingangskontrollen für Polstermöbellieferungen durch die Firma POS im Auftrag der Handelsgruppe, aber auf Kosten der Industrie geschlossen ab."
"Die deutsche Polstermöbelindustrie lehnt die Initiative des Handelshauses Krieger zur Durchführung von Wareneingangskontrollen für Polstermöbellieferungen durch die Firma POS im Auftrag der Handelsgruppe, aber auf Kosten der Industrie geschlossen ab." Dies teilte nach einer Vorstandssitzung des Verbandes der Deutschen Polstermöbelindustrie (VdDP) am Mittwoch Hauptgeschäftsführer Dr. Lucas Heumann mit.
Zum Hintergrund: Vor gut einem Monat hatte die Krieger Handel GmbH & Co. ein drei Din A 4 Seiten umfassendes Schreiben an die Unternehmen geschickt, in dem sie ankündigte, künftig für die Industrie kostenpflichtige Wareneingangskontrollen vornehmen zu wollen. Dies bezieht sich zunächst auf das Zentrallager in Barsbüttel. Das gemeinsame Ziel sei es, eine deutlich niedrigere Reklamationsquote zu erreichen.
Das dürfte zweifelsohne auch im Sinne des VdDP und seinen Mitgliedern sein – doch die Art und Weise kommt dort offenbar nicht an. Wie Dr. Lucas Heumann hierzu feststellt, habe nicht nur der Verbandsvorstand diese Frage ausführlich und intensiv beraten. Darüber hinaus seien von der Verbandsgeschäftsstelle mehrere, repräsentativ ausgewählte Unternehmen nach ihrer Einschätzung zum Vorstoß der Firma Krieger Handel befragt worden. Die Reaktion aller angesprochenen oder betroffenen Polstermöbelhersteller sei geschlossen ablehnend gewesen, so Dr. Heumann. Dafür sind nach Auffassung des VdDP-Hauptgeschäftsführers drei Gründe maßgeblich:
1. Die Eingangskontrolle für gelieferte Waren ist die ureigenste Aufgabe des Handels. Dies ist im Übrigen gesetzlich geregelt in den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Es bestehe keinerlei Veranlassung, von dieser gesetzlichen Risikoverteilung abzuweichen – zudem einseitig zu Lasten der Industrie.
2. Die für das sogenannte "Servicepaket 1" pauschaliert von der Firma POS berechneten Kosten von 10 Euro pro Kommission sind auch bei weitem zu niedrig für eine seriöse Wareneingangsprüfung. Damit ist bereits diese Preisstaffel der Garant dafür, dass die Wareneingangskontrolle überhaupt nicht qualifiziert und seriös durchgeführt wird. Im Gegenteil: Der Dienstleister POS wird Reklamationen geradezu zwingend generieren müssen, um im Rahmen des Systems der Firma Krieger Handel bei einer signifikanten Anzahl von Kommissionen in die Stufe des "Servicepakets 2" zu gelangen, die durch die dafür berechneten Kosten von dann 99,50 Euro je bearbeiteter Kommission erst eine Kostendeckung für die Dienstleistung der Firma POS ermöglicht.
3. Entscheidend ist aber, dass die Firma Krieger Handel Wareneingangskontrollen auf Kosten der Industrie durchführen will, ohne auf die Berechnung von weitergehenden Reklamationskosten zu verzichten. Die Erfahrung mit einem "Vorgängermodell" eines anderen namhaften Möbelhändlers zeigen, dass genau dies passiert: die unveränderte und undifferenzierte Abwälzung von Reklamationsbeschwerden der Endverbraucher auf die Industrie trotz Wareneingangskontrolle. Damit entpuppt sich – so der Vorwurf – das System der Wareneingangskontrolle als eine verkappte Rabattierung bzw. als die Abwälzung der Kosten für eine ureigenste Aufgabe des Handels auf die Industrie.
Diese Vorwürfe will Peter Horbach, geschäftsführender Gesellschafter von POS nicht unkommentiert stehen lassen:
"Zu 1.) Sicherlich ist die Eingangskontrolle die ureigenste Aufgabe des Handels. Aber genau das wird im Rahmen der Qualitätskontrolle von diesen Möbelhäusern jetzt durchgeführt." Wenn das statt den eigenen Mitarbeitern nun der Firma POS übertragen wurde, gebe es dafür gute Gründe. Bei den durch POS gemeinsam mit dem Möbelhaus durchgeführten Kontrollen gebe es ein hohes Maß an Ausgewogenheit. Hersteller, die aufgrund bisheriger Erfahrungen des Möbelhauses unter einer vertrebaren Reklamationsquote liegen, werden deshalb auch nicht kontrolliert. "Demnach fallen für diese Hersteller auch keine Prüfkosten an. Lediglich Hersteller, bei denen die bisher ermittelten Reklamationsquoten über einem bestimmten Prozentsatz liegen, werden nur mit einem Teilbetrag an den bisherigen Prüfkosten beteiligt.
Die restlichen Kosten trägt das Möbelhaus.
Zu 2.) Ich verwehre mich in aller Form gegen die Unterstellung, dass wir unsere Wareneingangskontrollen nicht qualifiziert und nicht seriös durchführen. Es ist jedem Hersteller – sowohl von der Firma Lutz als auch von der Firma Höffner – freigestellt worden, die Wareneingangskontrollen so wie sie von der Firma POS durchgeführt werden, beobachtend oder tätig zu begleiten, um die Effektivität und Seriosität nachvollziehen zu können.
zu 3.) Dieser Absatz ist schlichtweg falsch. Sowohl bei der Firma Lutz als auch bei der Firma Höffner bestehen ganz eindeutige Zusagen gegenüber der Industrie, dass Reklamationen im optischen Bereich, so sie denn ab verlassen der Rampe bis zum Endkunden auftreten, von dem Handel oder von POS getragen werden. Hier gibt es keine zusätzlichen Belastungen für die Industrie, von möglichen Fehlern in der Kundendienstabteilung einmal abgesehen.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Firma POS Gelegenheit hätte, auch den Verband der Deutschen Polstermöbelindustrie objektiv über die durchgeführten Maßnahmen und ihre Konsequenzen informieren zu dürfen. Ich bin mir ganz sicher, dass nach diesem Gespräch eine objektive Beurteilung der Sachlage wieder möglich sein wird. "

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