Leggett & Platt/Agro

Fusion untersagt

Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Agro Federkernproduktions GmbH, Bad Essen, durch die amerikanische Leggett & Platt-Gruppe untersagt. Der Zusammenschluss hätte dazu geführt, dass die Unternehmen im Verbund den

Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der Agro Federkernproduktions GmbH, Bad Essen, durch die amerikanische Leggett & Platt-Gruppe untersagt. Der Zusammenschluss hätte dazu geführt, dass die Unternehmen im Verbund den inländischen Markt für Federkerne aus Draht – zur Verwendung in Matratzen und Polstermöbeln – beherrschen würden.
Agro ist auf dem deutschen Markt der "Bonnell-" und "Taschenfederkerne" mit einem Anteil von nahezu 50 Prozent das führende Unternehmen. Nach der Fusion läge der gemeinsame Marktanteil von Agro und Leggett & Platt bei über 60 Prozent. Wettbewerber sind insbesondere kleine, inhabergeführte Unternehmen – welche gegenüber diesem Verbund kaum bestehen könnten, erklärte das Bundeskartellamt heute. Auch europaweit ist das amerikanische Unternehmen bereits führend, gefolgt von Agro. Der gemeinsame Marktanteil läge hier noch über dem in Deutschland. Hinzu kommt, dass Leggett & Platt auch den vorgelagerten Markt für Maschinen zur Herstellung von Federkernen durch das schweizer Tochterunternehmen Spühl AG dominiert.
Das Bundeskartellamt hat in dem Verfahren im Inland branchenweite Erhebungen bei allen Herstellern von Federkernen und einem Großteil der Matratzen- und Polstermöbelhersteller durchgeführt. Zusätzlich wurden zahlreiche ausländische Mitbewerber, Nachfrager und Verbände befragt.