Mittelstandsverbund/ZGV

Drängt auf eine bessere EU-Lieferkettenregulierung

Einen letzten Versuch, das Projekt „EU-Lieferkettenregulierung“ noch vor den Europawahlen im Juni abzuschließen, unternimmt gerade die belgische Ratspräsidentschaft. Jedoch zeige ein Blick in die aktuell diskutierten Ansätze, dass mehr kosmetische als

Foto: Der Mittelstandsverbund

Einen letzten Versuch, das Projekt „EU-Lieferkettenregulierung“ noch vor den Europawahlen im Juni abzuschließen, unternimmt gerade die belgische Ratspräsidentschaft. Jedoch zeige ein Blick in die aktuell diskutierten Ansätze, dass mehr kosmetische als substanzielle Änderungen zu erwarten sind, betont der Mittelstandsverbund ZGV. Zwar sei es richtig, die Anzahl der betroffenen Unternehmen zu senken. „Dennoch bleibt der aktuelle Vorschlag hinter den Erwartungen zurück: Immer noch unklare Sorgfaltspflichten verhindern weiterhin eine effektive Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette. Gerade die im Mittelstandsverbund organisierten Verbundgruppen und deren mittelständischen Anschlusshäuser sehen sich im Fokus der neuen Pflichten; wenn auch nicht direkt betroffen, nehmen mittelständische Unternehmen eine essenzielle Scharnierfunktion zwischen Industrie und großen verpflichteten Unternehmen wahr”, heißt es in einer Pressemitteilung. Zumeist seien es gerade die Mittelständler, die entlang der Lieferkette die geplanten Berichtspflichten zusammentragen und auswerten. 

„Eine Zäsur, wie wir sie in der vorletzten Woche erfahren haben, bedeutet auch, das Augenmerk auf die Kernkritiken des Vorschlags zu richten und diese auszuräumen“, meint Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer, Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V. „Alle Unternehmen werden von dieser neuen Regulierung betroffen sein. Lassen Sie uns daher versuchen, umsetzbare Regeln zu definieren, die von jedem in der Wertschöpfungskette darstellbar sind.“ 

Der Mittelstandsverbund lehnt den Vorschlag in seiner aktuellen Fassung entschieden ab, da sich gerade für Verbundgruppen und mittelständische Anschlusshäuser aus dem Vorschlag unklare Pflichten und ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko ergeben würden.