Inhofer-Prozess
Die Urteile sind rechtskräftig
Abschluss: Gut drei Monate nach der Verkündung der Strafen im Inhofer-Prozess sind die gefällten Urteile rechtskräftig. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen.
Abschluss: Gut drei Monate nach der Verkündung der Strafen im Inhofer-Prozess sind die gefällten Urteile rechtskräftig. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zurückgezogen. „Die eingehende Prüfung des umfangreich begründeten Urteils hat keine Rechtsfehler, weder in formeller, noch in materieller Sicht ergeben, die erfolgreich mit einer Revision angegriffen werden könnten“, erklärte dazu Sprecher Matthias Nickolai.
Geschäftsführer Edgar (50), Firmengründer August (79) und Karl Inhofer (81) sowie Personalchef Peter Schorr waren wegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug angeklagt. Die von dem Gericht verhängten Strafen blieben unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Maß. So muss Edgar Inhofer nicht, wie gefordert, hinter Gitter. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie eine Geldbuße von 500.000 Euro. Damit kann er nach dem GmbH-Gesetz für fünf Jahre kein Geschäftsführer mehr sein. August Inhofer wurde mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten belegt. Karl Inhofer und Peter Schorr erhielten jeweils eine Geldstrafe von 60.000 bzw. 45.000 Euro.

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