Presse machte Druck
Schrankwand nach einem Jahr komplett
Einmal mehr schlug der "Berliner Kurier" eine Bresche für entnervte Verbraucher. Lange hatte das Ehepaar Panse aus Köpenick für eine 5.000 Euro teure Schrankwand gespart. Doch die Freude über das
Einmal mehr schlug der "Berliner Kurier" eine Bresche für entnervte Verbraucher. Lange hatte das Ehepaar Panse aus Köpenick für eine 5.000 Euro teure Schrankwand gespart. Doch die Freude über das schöne Möbelstück stand in keinem Verhältnis zu dem sich anschließenden Ärger. Die Vitrinentüren wurden falsch geliefert und auf den Umtausch musste das Ehepaar über ein Jahr warten. Das Gleiche galt für zwei lange fehlende Erker-Unterteile. Regelmäßig wandten sich die Panses an den Kundendienst des Friedrichshainer Möbelhauses – ohne Wirkung. Sogar der eingeschaltete Rechtsanwalt gab auf, obwohl der Paragraf 266 des Bürgerlichen Gesetzbuches deutlich formuliert ist: Der Kunde kann bei ausbleibenden Teillieferungen den Händler in Verzug setzen, eine Nachfrist einräumen und schließlich drohen, die fehlenden Teile nach Ablauf der Frist nicht mehr anzunehmen. Wenn ein ausstehendes Teil zu einer zusammengehörigen Sache wie beispielsweise einer Schrankwand gehört, bleibt es dem Käufer überlassen vom gesamten Vertrag zurückzutreten.
Da diese Maßnahmen keine Wirkung zeigten, blieb dem Ehepaar nur noch der Schritt an die Öffentlichkeit. Der "Berliner Kurier" schaltete sich ein und bewirkte das scheinbar Unmögliche. Alle fehlenden und auszutauschenden Teile wurden nach einem Monat geliefert.
In England zogen eine Tochter und eine Mutter zuletzt aus Protest gegen Lieferverzögerungen in die Schlafzimmerabteilung eines Möbelhauses. Das Ehepaar Panse wollte sich einen derartigen Aktionismus dann doch nicht zumuten.

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