VKG

Einigung mit Finanzamt

Aufatmen beim VKG: Das Finanzamt Pforzheim hat den Vollzug der Mitte März bei dem Kücheneinkaufsverband eingegangenen Grundlagenbescheide zur rückwirkenden steuerlichen Gewinnfeststellung vorerst ausgesetzt. Diese frohe Oster-Botschaft teilte der Einkaufsverband jetzt

Aufatmen beim VKG: Das Finanzamt Pforzheim hat den Vollzug der Mitte März bei dem Kücheneinkaufsverband eingegangenen Grundlagenbescheide zur rückwirkenden steuerlichen Gewinnfeststellung vorerst ausgesetzt.
Diese frohe Oster-Botschaft teilte der Einkaufsverband jetzt seinen rund 750 Gesellschaftern in einem Rundbrief mit. Unterzeichnet ist das Schreiben von den Geschäftsführern Dieter Mahr und Willi Lembeck, dem Aufsichtsratsvorsitzendem Johann Gärtner sowie dem Vorsitzenden des Beirats, Rolf Cardinahl. Die mit diesem Teilerfolg die Wogen im Vorfeld der am 27. April beginnenden Jahreshauptversammlung wieder etwas geglättet haben dürften.
Der Grundlagenbescheid des Finanzamtes bezieht sich dabei auf die in Lichtenstein "geparkten", mittlerweile aber wieder auf heimischen VKG-Konten befindlichen sogenannten "Boni-Reste" in Höhe von rund 12 Mio. DM. Für diese Gelder hatte die Behörde neue steuerliche Gewinnfeststellungsbescheide erstellt: Und zwar für alle VKG-Mitglieder für den Zeitraum von 1988 bis 1997. Was im Extremfall die Änderung von ca. 7.000 Steuerbescheiden und z.T. erhebliche Nachzahlungen bedeutet hätte.
Diese Gefahr ist durch die Aussetzung des Vollzuges vorerst gebannt. Zumal damit auch die Folgebescheide der jeweiligen Wohnsitz-Finanzämter auf Eis liegen. Steuer-Nachzahlungen muß also vorläufig kein VKG-Mitglied leisten.
Bedingung für die Aussetzung des Vollzuges war allerdings die Hinterlegung einer "Sicherheitsleistung" durch den VKG.
Wie das Verfahren letztlich ausgeht, ist offen. "Sobald die von uns veranlasste Sonderprüfung abgeschlossen ist, wird sich unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Finanzamt Pforzheim in Verbindung setzen, mit dem Ziel, strittige Fragen abzuklären", erklärten dazu die VKG-Verantwortlichen in ihrem Mitglieder-Briefing.
Kommt es bei diesen Gesprächen zu keiner einvernehmlichen Lösung, steht noch der Einspruch des VKG gegen den Grundlagenbescheid zur Entscheidung an. Ob im Falle einer Ablehnung des Einspruchs weitere Rechtsmittel durch den Einkaufsverband ergriffen werden "muß dann zu gegebener Zeit entschieden werden."
Sollten die Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis kommen, daß tatsächlich "Mehrgewinne aus der Vergangenheit" angefallen sind, müssten die Mitglieder in einer eigens einberufenen Gesellschafterversammlung über deren Verteilung entscheiden.