Kerkhoff/Easyfurn
Vergleich geglückt – Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung werden zurückgenommen
Wie gestern angekündigt, geht in diesen Stunden das zweite Rundschreiben mit den beiden Absendern Kerkhoff und Easyfurn an Kunden und Geschäftspartner heraus. Demnach haben sich die drei Gesellschafter – Volker
Wie gestern angekündigt, geht in diesen Stunden das zweite Rundschreiben mit den beiden Absendern Kerkhoff und Easyfurn an Kunden und Geschäftspartner heraus. Demnach haben sich die drei Gesellschafter – Volker Loch, Manfred Kerkhoff und Jochen Willmann – mit dem Cotta-Insolvenzverwalter Dr. Per Hendrik Heerma auf einen Vergleich einigen können. „Wir haben uns in den letzten Tagen mit den Nachwehen der Cotta-Insolvenz beschäftigen müssen und können heute mitteilen, dass die Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter der Cotta Möbelwerke erfolgreich war. Durch einen Vergleich ist die Angelegenheit nun endgültig abgeschlossen. Die Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung werden zurückgenommen."
Nun will Geschäftsführer Volker Loch verständlicherweise so schnell wie möglich wieder zum Tagesgeschäft zurückkehren, was durch die Entwicklung der letzten Tage allerdings nicht ganz so einfach sein wird: "Natürlich hat diese Angelegenheit Spuren hinterlassen. Wir werden nun in Gesprächen mit unseren Vorlieferanten versuchen, die Auswirkung möglichst gering zu halten. Allerdings ist durch den automatischen Ausschluss der Versicherung durch die Kreditversicherer noch einiges zu regeln."
Der Appell an die Handelspartner lautet: "Wir können Sie daher nur bitten, uns weiter zu unterstützen. Wichtig ist nun vor allem die Absicherung der Liquidität. Die Lieferungen sind ja nicht gestoppt worden und gehen auch unverändert weiter. Wir danken Ihnen für das erwiesene Vertrauen und bauen auf eine unverändert stabile Zusammenarbeit.“
Rückblick: Die Firmen Kerkhoff International GmbH und Easyfurn GmbH hatten im Jahre 2010 eine Zusammenarbeit mit den Cotta Möbelwerken in Schieder begonnen. Dort sollten Auftragsmodelle in großen Stückzahlen gefertigt werden. Um das große Auftragsvolumen finanziell zu bewältigen, hatten Kerkhoff und Easyfurn an Cotta zu Beginn der Geschäftsbeziehung eine Vorauszahlung in Höhe von 1,5 Mio. Euro geleistet. Diese sollte dann später gegen Lieferungen verrechnet werden. Das Landgericht Detmold beurteilte die Situation anders und sprach dem Insolvenzverwalter Dr. Per Hendrik Heerma erstinstanzlich Recht zu. Die Gesellschafter wurden deshalb dazu verpflichtet, entsprechende Rechnungen erneut zu bezahlen, da die Vorauszahlung als Kapitalersatz gewertet wurde.

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