Wohnland Reutlingen
Aufgepasst mit voreiligen Werbesprüchen
Weil das Wohnland Reutlingen seine Werbebotschaft nicht eingehalten hat, wurde es jetzt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Wie das "Schwäbische Tageblatt" heute berichtet, lockte das Atlas-Mitglied seine Kunden mit einer
Weil das Wohnland Reutlingen seine Werbebotschaft nicht eingehalten hat, wurde es jetzt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abgemahnt. Wie das "Schwäbische Tageblatt" heute berichtet, lockte das Atlas-Mitglied seine Kunden mit einer "Tiefpreisgarantie" und dem Versprechen: "Sehen Sie innerhalb von 14 Tagen unseren Artikel bei gleicher Leistung woanders günstiger, bekommen Sie bei uns den besten Preis!". Als ein Kunde seine gekaufte Wohnlandschaft dann wirklich bei einem anderen Anbieter für weniger Geld stehen sah und vom Wohnland Reutlingen daraufhin die Auszahlung des Differenzbetrages von 318 Euro forderte, schränkte das Unternehmen seine Zusage plötzlich ein. Eine Rückzahlung wollte das Haus nicht leisten. Die Begründung: Das Möbel müsse in der näheren Umgebung günstiger angeboten werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württtemberg sieht das jedoch anders. "Von einer solchen Einschränkung war in der Werbung aber nie die Rede", hält Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale entgegen. "Mit Tiefpreisgarantien behaupten Unternehmen eine besonders günstige Preisgestaltung." Versprechen müssten dann auch eingehalten werden.
Der Kunde von Wohnland Reutlingen bekam Recht. Das Atlas-Mitglied unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Gleichzeitig bedauerte eine Unternehmenssprecherin gegenüber der Zeitung "dass wir klein beigeben mussten". Man könne beispielsweise als stationärer Handel nicht mit Online-Angeboten konkurrieren. Die Kaufverträge seien aber inzwischen geändert worden.

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