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19.11.2009 08:11 Uhr

Textilindustrie Kopierschutz durch Geschmacksmusterrecht

Kämpfen lohnt sich. So das Fazit eines Vortrags, bei dem es um die Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten ging. Gehalten vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie (VDHI) und dessen Mitglied, der Alfred Apelt GmbH anlässlich der Enforcement Conference des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in Stuttgart. "Nichtstun ist die denkbar schlechteste Handlungsvariante" lautete das Credo der Referenten Donata Apelt-Ihling (Alfred Apelt GmbH) und Martin Auerbach (Justitiar im VDHI). Geschildert wurde u.a. ein konkreter Fall aus dem Jahr 2004, als auf einem chinesischen Stand auf der Heimtextil 1zu1-Kopien von Apelt-Stoffen ausgestellt wurden. Mit Hilfe der Messegesellschaft (Rechtsabteilung, Dolmetscher, Security) wurden daraufhin die entsprechenden Muster "einkassiert".

Der Fall offenbart, dass dem Thema Musterschutz oft noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Mit Argumenten wie: kostet Geld, bindet Personal und bringt nichts. Falsch, sagt Rechtsanwalt Martin Auerbach. "Natürlich bindet der Musterschutz personelle und finanzielle Ressourcen. Konsequent verfolgt kann aber bereits der Schadensersatz aus einem erfolgreich durchgefochtenen Fall diesen Aufwand deutlich übersteigen". [page_break]
Bei Apelt sichert man sich mit Hilfe des Verbandes fortan den Schutz des nicht eingetragenen Gemeinschafts-Geschmacksmusters. Bei neuen Kopierfällen können die Unternehmensrechte nun anschaulich belegt werden. Der nichteingetragene Gemeinschafts-Geschmacksmusterschutz ist für noch unerfahrene Unternehmen ein guter Einstieg. Noch sicherer ist das registrierte Recht.

Der Vortrag veranschaulichte einerseits mit welcher Akribie Kopierer ans Werk gehen, und andererseits mit welchen Kniffen eine Dokumentation der Schutzrechtsverletzung erstellt werden kann.

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